Urteil: YouTube muss Musikvideos entfernen

Veröffentlicht am 20. April 2012 von Ali
Abgelegt unter Social Media - YouTube | 9 Kommentare

Nun ist es entschieden. Laut Urteil in erster Instanz am Landgericht Hamburg muss die Videoplattform YouTube einige von der Musikverwertungsgesellschaft GEMA festgelegten Musikvideos von der Plattform entfernen. Die GEMA kassiert Gebühren bei Live-Auftritten, CDs und auch im Internet und gibt diese an die Künstler weiter. Ähnlich wie die VG-Wort für Autoren.

Die GEMA hatte insgesamt 12 Titel wegen Urheberrechtsverletzungen beanstandet. Das Gericht gab dem Antrag des Klägers in sieben Fällen Recht. Sollte YouTube die Musikstücke nicht entfernen, droht eine Ordnungswidrigkeitsstrafe in Höhe von 258.000 €. Dieses Geld verhängte der Richter bei Zuwiderhandeln. Bei den fünf anderen Videos kam YouTube ungeschoren davon, da diese in der Zwischenzeit entfernt wurden und das Gericht kein Risiko der erneuten Veröffentlichung sah.

Eine grundsätzliche Klage gegen die Videoplattform wurde jedoch abgewiesen. Die Rechtsverletzung beziehe sich lediglich auf die beanstandeten Videos. Darüber hinaus sei keine generelle Verletzung zu erkennen. Derzeit ist noch nicht bekannt, ob eine der Parteien in Revision gegen dieses Urteil gehen wird.

Das Urteil ist von besonderer Bedeutung im Internet. Denn YouTube muss fĂĽr das Verhalten seiner User mithaften. Die Rechtsprechung spricht hier von der “Mitstörerhaftung”. Auch andere Seiten, auf denen nutzergenerierte Inhalte veröffentlicht werden, mĂĽssen stets ein waches Auge auf den Content ihrer Nutzer haben. Ein “wir konnten bei der Masse an Inhalten keine Kontrolle durchfĂĽhren und sind daher nicht haftbar zu machen” gilt – wie im Falle von YouTube heute gesehen – nicht.

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Kommentare

9 Antworten zu “Urteil: YouTube muss Musikvideos entfernen”

  1. Filmemacher am 23. April 2012 09:36

    Ich finde es eine Frechtheit, was die GEMA sich in Deutschland erlaubt. Andere Länder sind da schon viel weiter und wer will, schaut eben via Proxy o.ä.! Meines Erachtens nach eine vollkommen sinnlose Aktion.

  2. johannes am 23. April 2012 11:16

    Liebe GEMA,

    euer Protektionismus ist ĂĽbertrieben und unbegrĂĽndet. Durch die Sperrung bestimmter Musikvideos raubt ihr KĂĽnstlern ein wichtiges Promotion-Tool. Euer Schutzwall verkauft nicht eine einzelne Platte mehr. Think about it!

  3. Benja am 25. April 2012 14:24

    Was soll denn dass! Verdammte Gema ich will Video auf Youtube sehen!

  4. Tobi am 26. April 2012 09:26

    Es gibt ja zum Alternative zu Youtube wie z.b grooveshark

  5. Mark am 27. April 2012 12:34

    Wäre wirklich wünschenswert, dass Youtube und GEMA sich auf Dauer einigen könnten. Denn dass einige Videos bei uns in Deutschland einfach nicht verfügbar sind, das nervt.

  6. Stefan am 27. April 2012 17:00

    Leider geht es der GEMA nicht um die KĂĽnstler sondern eher nur um ihren eigenen Profit…

  7. Claudi am 29. April 2012 10:59

    Nun ja ich höre zwar auch mal gerne Musik im Netz aber wenn man die Summer liest! Den endgeht ja auch verdammt viel Geld.

  8. marc am 2. Mai 2012 19:29

    Es bleibt die Frage offen, wieso in einem Land wie den USA funktionieren kann, was bei uns nicht geht: Eine gütliche Einigung. Ist den Verantwortlichen nicht klar, dass der Zug für old-school-CD-Verkäufe abgefahren ist?

  9. Theo am 12. Juli 2012 10:13

    Ich will hier gar nicht die gleiche Position wie die Piratenpartei beziehen, doch ich halte das Vorgehen der GEMA in vielerlei Hinsicht fĂĽr unangebracht. Teilweise werden auf YouTube Videos so rigoros gesperrt, dass es schon ein Witz ist. So werden beispielsweise immer mehr Urlaubsaufnahmen aus dem Verkehr gezogen, nur weil im Hintergrund angeblich Musik zu hören ist. Da lief halt am Strand, auf dem Marktplatz, in irgendeinem Bistro, etc. irgendwo ein Radio, worauf der filmende Urlauber meist ĂĽberhaupt keinen Einfluss hat, aber nach dem Hochladen meldet sich die GEMA und das Filmchen wird gesperrt – aber nur in Deutschland! Soll man solche Aufnahmen zukĂĽnftig etwa nur noch ohne Ton bei YouTube reinstellen? Und wenn die jetzt noch gegen Coverversionen von Non-Profit-AmateurkĂĽnstlern (z.B. eine Coverband auf einem Schulfest)vorgehen wollen, na dann gute Nacht!

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